1.

Welche Leistungen sind durch die obligatorische Krankenversicherung (LAMal) gedeckt?

Von der Ärztin oder dem Arzt verordnete Gesundheitsleistungen (Pflege, Verbände, Therapien, Beurteilungen des Gesundheitszustands, therapeutische Schulung, Grundpflege, …) werden von der LAMal gemäss den kantonalen Tarifen vergütet. Die Patientin oder der Patient trägt nur Franchise und Selbstbehalt gemäss dem eigenen Versicherungsvertrag.
2.

Bietet ihr auch private, nicht von der LAMal gedeckte Leistungen an?

Ja. Neben den Gesundheitsleistungen bieten wir private Unterstützung an, zum Beispiel Hilfe im Alltag, Hauswirtschaft, Begleitung, Transport, Zubereitung von Mahlzeiten und Unterstützung bei grundlegenden Aktivitäten. Die Tarife liegen in der Regel zwischen CHF 35.– und 40.– pro Stunde, je nach spezifischem Bedarf. Diese Leistungen können direkt von der Nutzerin oder dem Nutzer oder über Zusatzversicherungen bezahlt werden.
3.

Wie wird der Dienst aktiviert?

Es genügt, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Wir organisieren ein erstes Treffen zu Hause, bei dem wir Bedürfnisse, Gewohnheiten und Pflegeziele erfassen und gemeinsam den Interventionsplan festlegen. Die Übernahme kann in sehr kurzer Zeit beginnen.
4.

Wird der Einsatz auch an Feiertagen oder in der Nacht gewährleistet?

Ja. Wir gewährleisten bei dringenden Bedürfnissen oder komplexen Situationen, die eine kontinuierliche Betreuung erfordern, Unterstützung an 7 Tagen die Woche, 24 Stunden am Tag. Zusätzlich steht ein Pflegedienst auf Abruf zwischen 7 und 23 Uhr und in spezifischen Fällen rund um die Uhr zur Verfügung.
5.

Sind immer dieselben Mitarbeitenden im Einsatz?

Wir arbeiten in kleinen Teams, um die größtmögliche Kontinuität der Betreuung zu gewährleisten. Wir begrenzen die Anzahl der beteiligten Mitarbeitenden und weisen jeder Patientin und jedem Patienten eine Bezugspflegefachperson zu, die den gesamten Pflegeverlauf koordiniert und mit Ärztinnen, Spezialisten und Familie zusammenarbeitet. Mit zunehmender Anzahl der Einsätze oder in komplexeren Situationen kann es notwendig sein, mehr Personal einzubeziehen, wobei das Team weiterhin klein und stabil rund um die Patientin oder den Patienten bleibt.
6.

Wie funktioniert die Kommunikation mit den Angehörigen?

Wir informieren die berechtigten Angehörigen regelmäßig, vereinbaren Ziele und verfolgen gemeinsam die klinische Entwicklung. Die Kommunikation ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Dienstes.
7.

Können Einsätze ausgesetzt oder angepasst werden?

Ja. Die Leistungen können jederzeit in Absprache mit Patientin oder Patient, Familie und Ärztin oder Arzt flexibel erhöht, reduziert oder ausgesetzt werden.
8.

Wie werden die sensiblen Patientendaten verwaltet?

Wir halten uns strikt an die schweizerische Datenschutzgesetzgebung (nDSG). Sämtliche Gesundheitsinformationen werden mit hohen Sicherheitsstandards verarbeitet und sind nur für die an der Betreuung beteiligten Fachpersonen zugänglich.
9.

Wie lange dauert es, bis die Betreuung beginnt?

In den meisten Fällen kann die Betreuung innerhalb von 24 Stunden nach der Anfrage beginnen, sofern die erforderlichen medizinischen Unterlagen vorliegen.

Kontaktiere uns für weitere Informationen